Dieses Einfamilienhaus im Landhausstil ist nicht nur hübsch anzusehen, es hat auch einiges auf dem Kasten: Sauna, Balkon und der schicke Erker im Wohnzimmer sind dabei nur einige Beispiele. Wenn Sie die Immobilie betreten, werden Sie direkt von hellen, lichtdurchfluteten Räumen in Empfang genommen. Besonders hervorzuheben ist die tolle Aufteilung des Hauses, denn ebenerdiges Wohnen ist ohne Probleme möglich. Es gibt aber auch einen teilweise beheizten Keller mit einer komfortablen Deckenhöhe, einem zusätzlichen Küchenanschluss sowie einer weiteren Duschmöglichkeit. Außerdem gibt es nicht nur die offene Holztreppe, die durchlaufend vom Keller bis ins Obergeschoss führt, sondern eine zweite Treppe, über die Sie direkt in die gepflasterte Garage mit elektrischem Tor und Geräteraum gelangen. Auch der Außenbereich lässt keine Wünsche offen. Der Garten ist pflegeleicht angelegt und beinhaltet eine überdachte Terrasse mit Markise. Das klingt gut, nicht wahr? Noch mehr tolle Details erfahren Sie in unserem Exposé. Fordern Sie es gerne per Mail oder Telefon bei uns an. Wir freuen uns auf Sie.
- Keine Käuferprovision - schicker Landhausstil - Krüppelwalmdach mit Ausbauten - Gasheizung aus 2013 - tolle Raumaufteilung (ebenerdiges Wohnen möglich) - gepflasterte Garage mit Geräteraum und elektrischem Tor - pflegeleichter Garten - überdachte Terrasse mit Markise und Sichtschutz
Dieses freistehende Familienhaus finden Sie in Siedlungslage von Sögel, einer Samtgemeinde im Landkreis Emsland. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Schulen etc. befinden sich direkt vor Ort. Auch das örtliche Krankenhaus ist nur rd. ein Kilometer entfernt. Das Vereinsleben ist bunt gemischt. Vom Schützen- bis zum Reitverein wird allerhand angeboten.
Keine Käuferprovision! Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die oben genannten Objektdaten, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Verbrauchswerte sowie Grundstücksgrößen erhalten wir in der Regel von unseren Auftraggebern, die wir ohne Gewähr weitergeben! Hinweis für Käufer: Nach § 80 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muß im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden. Hierzu können Sie sich u.a. an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.noz.de, Objekt 023-5719k - vielen Dank!