Hier bieten wir Ihnen ein schickes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in zentrumsnaher Lage von Sögel. Die ca. 100 m² große Einliegerwohnung ist über einen separaten Eingang und mit einem Treppenlift erreichbar. So könnten zum Beispiel Ihre Eltern mit ins Haus ziehen, nah bei der Familie sein und trotzdem ihre Unabhängigkeit bewahren. Das Haupthaus bietet eine Wohnfläche von ca. 180 m². Absolute Highlights sind das stilvolle, lichtdurchflutete Wohnzimmer sowie die Sauna. Beide Wohneinheiten verfügen über jeweils ein Tageslichtbad mit Badewanne und Dusche. Das Grundstück ist insgesamt ca. 1.667 m² groß und sehr schön gestaltet. Im eingezäunten Garten finden gleich drei Terrassen ihren Platz. Aber das ist noch nicht alles. Autofans kommen hier ganz sicher auf Ihre Kosten. Es gibt nämlich drei Garagenstellplätze mit elektrischem Tor, eine Werkstatt mit Grube sowie ein Carport, in dem Sie ein Wohnmobil unterbringen können. Sind Sie neugierig geworden? Dann fragen Sie gerne unser detailliertes Exposé mit weiteren Bildern, Grundrissen etc. an.
- Keine Käuferprovision - Einliegerwohnung mit Treppenlift - inklusive PV- & Solar-Anlage - inklusive Einbauküche & Badmöbel - Sauna - 4 Kellerräume - 3 Garagenstellplätze - 1 Carport für Wohnmobil - 1 Garage als Werkstatt mit Grube
Dieses Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung befindet sich in Sögel, einer Gemeinde im schönen Landkreis Emsland. Nur ungefähr 500 m entfernt von diesem Objekt finden Sie Einkaufsmöglichkeiten, wie einen Lebensmitteldiscounter, einen Drogeriemarkt, ein Schuhgeschäft etc. Auch Restaurants, Banken, Ärzte, Apotheken etc. sind von hier aus schnell zu erreichen. In Sögel gibt es zudem Kindergärten, eine Grundschule sowie weiterführende Schulen. Diese sind gut mit dem Fahrrad erreichbar.
Keine Käuferprovision! Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die oben genannten Objektdaten, Wohn- und Nutzflächenberechnungen, Verbrauchswerte sowie Grundstücksgrößen erhalten wir in der Regel von unseren Auftraggebern, die wir ohne Gewähr weitergeben! Hinweis für Käufer: Nach § 80 Abs. 4 Gebäudeenergiegesetz (GEG) muß im Falle des Verkaufs von Ein- und Zweifamilienhäusern ein kostenfreies, informatorisches Beratungsgespräch mit einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person zum Energieausweis geführt werden. Hierzu können Sie sich u.a. an die Verbraucherschutzzentrale wenden.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.noz.de, Objekt 023-5706w - vielen Dank!