Auf einem über 2.600 m² großen Eigentumsgrundstück entstanden in diversen Bauabschnitten zwei separate Gebäude: Das Ladenlokal 1 ist rd. 134 m² groß und wird seit vielen Jahren als Spielothek genutzt. Der Mietvertrag hat bereits jetzt eine Festlaufzeit bis zum 31.10.2029.
Das Ladenlokal 2 hat eine Gesamtgröße von über 440 m² inklusive Nebenflächen und wird aktuell von einem Anglershop genutzt. Der Mietvertrag ist jährlich zum 31.08. kündbar. Die universelle Nutzbarkeit der Gebäude wird durch über 20 PKW-Stellplätze gesichert.
Aktuell erwirtschaftet die Immobilie einen Mietertrag in Höhe von rd. € 46.800 p.a. mit Mietsteigerungspotential.
Für das Grundstück liegt derzeit bei der Stadt Osnabrück kein gültiger Bebauungsplan vor, daher richten sich Nutzungen und Bebaubarkeit nach § 34 Baugesetzbuch: Orientierung an der Nachbarbebauung.
Die Lage ist geprägt durch die gute Visualität mit Sichtachse zu einer Ausfallstraße von Osnabrück und sehr guter Erreichbarkeit für Mitarbeiter und Kunden.
Die Bushaltestelle "Gartlager Weg" des ÖPNV ist fußläufig zu erreichen. In der Nachbarschaft befinden sich kleinere Gewerbebetriebe und Dinge des täglichen Bedarfs: u.a. Lebensmittelmärkte, Kindergarten, Tankstelle und Ärzte, aber auch Wohnbebauung.
VERBRAUCHERINFO 1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden 2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:info@lbsi-nordwest.de GF:Roland Hustert, Volker Goldbeck 3. Es besteht ein Widerrufsrecht 4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de
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